Selbstzahler

Patienten, die die Kosten für eine Psychotherapie selbst tragen, werden meist wie Privatversicherte behandelt. Die Kosten für eine Psychotherapie orientieren sich für Selbstzahler daher ebenfalls an der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) mit dem üblichen 2,3 fachen Satz.

Auch hier wird in regelmäßigen Abständen meistens nach jeder 5. Sitzung eine Rechnung ausgestellt, die innerhalb von 14 Tagen unter Angabe des Rechnungsdatums und -nummer auf dem angegebenen Praxiskonto zu begleichen ist.

Bei Zahlungsschwierigkeiten können selbstverständlich individuelle Regelungen zur Begleichung der Kosten vereinbart werden.