Private Krankenversicherung

Die Leistungen der privaten Krankenversicherung sind nicht einheitlich geregelt. Entscheidend ist, was sie als Versicherter und ihre Versicherung vertraglich vereinbart haben. Meist übernehmen auch die privaten Krankenversicherungen die Kosten von Psychotherapeuten, die mit wissenschaftlich anerkannten Therapien arbeiten (in meinem Fall „Verhaltenstherapie“). In jedem Fall ist es ratsam, sich vor Behandlungsbeginn die Kostenübernahme schriftlich bestätigen zu lassen.

Sollte bei ihrer Krankenversicherung für die Aufnahme der Psychotherapie ein Ärztlicher Bericht zum Antrag nötig sein, beträgt das entsprechende Honorar für diesen 53,- Euro und wird im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung zumeist nicht von Ihrer Krankenversicherung/Beihilfe übernommen.

Die Kosten für eine Psychotherapie orientieren sich für privat Versicherte an der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) mit dem üblichen 2,3 fachen Satz.

In regelmäßigen Abständen meistens nach jeder 5. Sitzung wird Ihnen eine Rechnung ausgestellt, die innerhalb von 14 Tagen unter Angabe des Rechnungsdatums und -nummer auf dem angegebenen Praxiskonto zu begleichen ist. Gleichzeitig sollte die Rechnung bei der zuständigen Versicherung (bzw. anderen Kostenträgern) eingereicht werden. Innerhalb von 7 bis 14 Tagen werden normalerweise die im Vorwege beantragten und genehmigten Kosten erstattet.