Beihilfe
Als Beamter oder Angestellter des öffentlichen Dienstes übernimmt die Beihilfe, wenn sie privat versichert sind, die Kosten für die Behandlung durch einen zugelassenen Psychotherapeuten. Im Allgemeinen übernimmt die Beihilfe etwa 50 % der Kosten. In jedem Fall ist es ratsam, sich vor Behandlungsbeginn die Kostenübernahme schriftlich bestätigen zu lassen.