Ablauf einer Psychotherapie

 

In einer psychotherapeutischen Praxis wird ausschließlich mit fest vereinbarten Terminen gearbeitet. Therapieplätze werden im Rahmen eines Zeitbudgets und der Behandlungskapazität der Praxis reserviert. Deshalb brauchen Patienten auch nicht mit Wartezeiten zu rechnen. Um eine kontinuierliche Behandlung zu gewährleisten ist es notwendig, dass vereinbarte Termine pünktlich eingehalten werden. Da ich jedoch auch für Patienten und Patientinnen in Krisenzeiten da bin, kann es im Einzelfall zu ca. 15 minütiger Verzögerung kommen.

 

Ich hoffe hier auf Ihr Verständnis.

 

Erstgespräch

Das Erstgespräch dauert wie jede therapeutische Sitzung 50 Minuten. Sie haben so ausreichend Zeit Ihre Probleme und Beschwerden zu schildern. Darüber hinaus versuche ich einen ersten Eindruck von der Symptomatik, aber auch bereits von ersten Hinweisen auf die zugrundeliegenden Ursachen der Entstehung und Aufrechterhaltung der Beschwerden zu gewinnen. Das Erstgespräch wird von vielen Patienten als sehr entlastend erlebt, da sie den schwierigen Schritt zum Therapeuten endlich geschafft haben und hoffen, dass es von nun an besser wird.

Für manche ist es aber auch schwierig, einem bis dahin fremden Menschen sehr persönliche Dinge zu offenbaren.

Die Balance zu halten, wichtige Informationen für die Therapie zu gewinnen, aber auch eine eventuelle Zurückhaltung zu respektieren, ist als Aufgabe des Therapeuten zu sehen.

Das Erstgespräch dient ebenso wie die folgenden probatorischen Sitzungen dazu, dass Sie sich ein Bild von Ihrem Therapeuten machen und für sich prüfen, ob Sie sich verstanden fühlen und die therapeutische Arbeitsweise nachvollziehen können und mittragen wollen.

Sie können und sollten daher etwaige Zweifel, Vorbehalte und Ängste ansprechen, die in einer psychotherapeutischen Behandlung nicht nur sein dürfen, sondern praktisch dazu gehören.

 

Bevor eine Verhaltenstherapie begonnen wird, ist die Untersuchung durch einen Arzt sinnvoll, um eine körperliche Ursache für die Beschwerden auszuschließen.

 

Probatorische Sitzungen "Probesitzungen"

In den weiteren Probesitzungen werden ein gemeinsames Verständnis für die Entwicklung, die Auslösung und Aufrechterhaltung Ihrer Probleme erarbeitet, die Behandlungsdiagnose festgelegt und die Behandlungsziele definiert. Die Behandlungsziele werden so formuliert, dass sie konkret, messbar und überprüfbar sind und Sie dadurch auch eine Rückmeldung über Ihre therapeutischen Fortschritte erhalten. Der hieraus erstellte Therapieplan beinhaltet neben den Zielen auch konkrete Veränderungsschritte, das heißt eine Aussage darüber, auf welche Weise wir Ihre Therapieziele erreichen wollen.

 

Am Anfang der verhaltenstherapeutischen Behandlung führe ich immer eine ausführliche Diagnostik durch. Damit versuche ich zu klären, was der Anlass für Ihren Besuch bei mir ist, wann die Probleme zum ersten Mal auftraten, wie die Lebensbedingungen damals aussahen und wie der weitere Verlauf der Problematik war.
Weiterhin wird erhoben, welche Maßnahmen bereits unternommen wurden, um die Probleme zu bewältigen.

Um herauszufinden, was genau Ihr Problem ist und welches Behandlungsverfahren sich am besten eignet, kann es hilfreich sein zu beobachten, wie sie sich in einer schwierigen Situation oder in einem Rollenspiel verhalten. Um einzuschätzen, welche Rolle das problematische Verhalten in ihrem Alltag spielt, kann es sein das ich sie bitte, Tagesprotokolle zu führen. Sie ermöglichen es sowohl mir und Ihnen selbst, Zusammenhänge zwischen dem problematischen Verhalten und zum Beispiel aktuellen Belastungen zu erkennen. Meist werden diese Fragebögen, Tests oder Tagesprotokolle wiederholt eingesetzt, um zu sehen, in welchen Bereichen bereits eine Veränderung stattgefunden hat, welche Probleme weiterhin bestehen und so den weiteren Therapieablauf zu planen.

 

Der Therapieantrag



Ein Therapieantrag beinhaltet ein sog. Gutachten, in dem die aktuellen Beschwerden, Hintergründe der Lebensgeschichte, insofern sie für die Beschwerden von Bedeutung sind, die Therapieziele sowie der Therapieplan in einem mehrseitigen Bericht verfasst sind.

Des weiteren wird ein sog. Konsiliarbericht Ihres Arztes hinzugefügt, in dem dieser eine kurze Stellungnahme abgibt, etwa, dass ausgeschlossen ist, dass Ihre Beschwerden allein auf eine körperliche Ursache zurückzuführen sind.

Der Bericht mit Ihren persönlichen Angaben wird anonymisiert und in einen verschlossenen Umschlag und den sonstigen Antragsformularen an die Kasse weitergeleitet. Dies heißt, dass der in der Regel externe Gutachter keine Kenntnis von Ihrer Person erlangt, die Mitarbeiter der Krankenkasse wiederum keine Kenntnis von den persönlichen Angaben im Therapieplan erhalten. Eine Ausnahme bilden Gutachten im Rahmen der sog. Beihilfe, sowie bei einigen privaten Versicherern. Hier enthalten die entsprechenden Formulare an den Fachgutachter den vollen Namen des Patienten.

Bei einer behandlungsbedürftigen Erkrankung dürfen Sie von einer Kostenzusage ausgehen, die in der Regel 2-3 Wochen nach Eingang bei der Krankenkasse/Beihilfe erfolgt.

 

Therapeutische Schweigepflicht

Psychotherapeuten unterliegen der Schweigepflicht (§ 203 StGB).

Diese verbietet die Weitergabe jeglicher persönlicher Informationen über den Patienten an Andere, einschließlich und ausnahmslos aller Angehörigen auch darüber, dass der Betreffende überhaupt die Praxis aufgesucht hat.

Da die Schweigepflicht auch gegenüber Ihrer Krankenkasse gilt, kann der Antrag sowie das Gutachten nur mit Ihrer ausdrücklichen Erlaubnis verschickt werden.

Selbstverständlich unterliegt auch der Gutachter der Schweigepflicht.

 

Medikamente

Als Psychologischer Psychotherapeut führe ich ausschließlich Psychotherapien durch, das heißt, dass ich weder Medikamente verschreibe, noch bestimmte Medikamente empfehle.

Viele Menschen haben eine gesunde Skepsis vor Psychopharmaka und denken zu Recht, dass Medikamente allein, ihre Probleme langfristig nicht verbessern können.

Dennoch: In Einzelfällen kann eine begleitende psychopharmakologische
Behandlung sinnvoll sein.

Bei schweren psychischen Beeinträchtigungen, etwa schweren Depressionen, müssen Medikamente zur Linderung der Beschwerden eingenommen werden, damit der Betreffende überhaupt in der Lage ist, an der psychotherapeutischen Behandlung mitzuwirken und davon zu profitieren.

Insofern der Bedarf besteht, eine therapiebegleitende psychopharmakologische Medikation durchzuführen, bespreche ich meine Überlegungen mit meinen Patienten in einer für diese nachvollziehbaren Weise. Dabei gebe ich auch erste Informationen. Die
Beratung und Verschreibung wird von einem Facharzt für Psychiatrie durchgeführt.

  

Suizidalität (Selbstmordgefährdung)

Suizidalität ist bei einigen Erkrankungen, insbesondere bei schweren Depressionen und in Krisen, ein ernst zu nehmendes Symptom, was mitbehandelt werden kann und muss. Wenn von meiner Seite der Eindruck entsteht, dass Sie unter Suizidgedanken leiden, werde ich Sie darauf ansprechen. Aber auch wenn Therapeuten Fachleute sind, können sie natürlich keine Gedanken lesen. Bitte sprechen Sie daher Selbstmordgedanken von sich aus offen an, nur so kann ich Ihnen
helfen.
Im Rahmen einer ambulanten Psychotherapie ist die Voraussetzung im Umgang mit Selbstmordgedanken, dass Sie die Suizidimpulse kontrollieren und die Verantwortung für sich übernehmen können.

Das bedeutet auch, dass Sie in der Lage und gewillt sein müssen, eine Zuspitzung zu erkennen und sich Hilfe zu holen, ggf. auch bei einem Notdienst.

Ob Ihnen das möglich ist, muss vorrangig Gegenstand der therapeutischen Sitzungen sein. Gelegentlich ist es sinnvoll, eine Psychotherapie zunächst mit einer stationären Behandlung zu beginnen, um sie dann ambulant fortzusetzen. Gegebenenfalls kann auch im Laufe einer Behandlung eine stationäre Krisenintervention erwogen werden.